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Kirchensteuer

Dieser Text beschreibt Kirchensteuer.


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Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Kirchensteuer Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Kirchensteuer beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Kirchensteuer. Fragen zu dem Thema Kirchensteuer können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Kirchensteuer Artikel

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland vom Staat in dem Auftrag der Kirchen von deren Mitgliedern erhoben und an die Kirchen weitergeleitet wird. Diese Steuer sorgt stets wieder für Diskussionen.

Der staatliche Kirchensteuereinzug ist eine deutsche Besonderheit, in anderen Ländern ist die Kirchensteuer unbekannt. Dort erfolgt die Finanzierung der Kirchen über interne Beitragserhebungen oder Spenden, ähnlich dem teilweise auf Gemeindeebene erhobenen Kirchgeld. Ansatzweise vergleichbar sind noch die Kirchengemeindesteuer in mehreren Kantonen der Schweiz und der, allerdings ohne staatliche Mithilfe, erhobene Kirchenbeitrag in Österreich. Ca. in Schweden gibt es das gleiche System wie in Deutschland, hier aber ca. für die evangelisch-lutherische Kirche. Die mit der Mandatssteuer in Italien, Ungarn und Spanien eingeführten Verfahren beschreiten neue Wege.

Die Kirchensteuer leitet sich vom staatlichen Steuerbegriff her, ist aber in keiner Weise eine staatliche Leistung oder staatlich festgesetzte Abgabe. In dem Sinne des Steuerrechts sind Steuern "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft" (§ 3 Abgabenordnung (1977)). An dieses Verständnis knüpft auch die Kirchensteuer an. Sie wird - ausschließlich von Mitgliedern der jeweiligen Kirche - in Deutschland als Zuschlag zur Einkommensteuer und Grundsteuer A erhoben; die Erhebung als Zuschlag zur Vermögensteuer ist in den Kirchensteuergesetzen der deutschen Bundesländer ermöglicht.

Häufig stellt die Kirchensteuer, vor allem bei Einführung zusätzlicher staatlicher Belastungen (so waren die Austrittszahlen 1974 und 1991/92 besonders hoch), den letzten Anlass zu dem Kirchenaustritt dar. Der eigentliche Grund liegt hingegen zumeist in einer längst vollzogenen Entfremdung vom Glauben oder der Kirche.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die Kirche und unser Geld. Daten - Tatsachen - Hintergründe. Das Buch "Die Kirche und unser Geld. Daten - Tatsachen - Hintergründe. " ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Finanzierung der Kirchen

Buch-Tipp: Gesamt Lohnsteuertabelle 2006 Jahr / Monat / Tag (Frowa Steuer-Tabellen) Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Gesamt Lohnsteuertabelle 2006 Jahr / Monat / Tag (Frowa Steuer-Tabellen)". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Biblische Quellen

Buch-Tipp: Gesamt-Abzugs-Tabelle Berlin 1993 (Tag /Woche). Zum Ablesen aller Abzüge an Lohn- und Kirchensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Tabelle ... DM 240,- und im Bereich Woche bis DM 1680,- Das Buch "Gesamt-Abzugs-Tabelle Berlin 1993 (Tag /Woche). Zu dem Ablesen aller Abzüge an Lohn- und Kirchensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Tabelle . . . DM 240,- und in dem Bereich Woche bis DM 1680,-" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen....

Religiöse Steuern in dem Judentum

In der Bibel werden unterschiedliche Abgaben in Form von Geld oder Naturalien angesprochen:

  • Geldabgaben
    • für die Stiftshütte: 2.Mose 25,1-9 (http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/25.html#25,1); 35,4-19 (http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/35.html#35,4)
    • für den Tempelbau: 1.Chronik 29 (http://www.bibel-online.net/buch/13.1-chronik/29.html); Esra 2,68f (http://www.bibel-online.net/buch/15.esra/2.html#2,68); 7,16 (http://www.bibel-online.net/buch/15.esra/7.html#7,16); Nehemia 7,70f (http://www.bibel-online.net/buch/16.nehemia/7.html#7,70)
    • für den Tempelunterhalt: 2.Könige 12,5f (http://www.bibel-online.net/buch/12.2-koenige/12.html#12,5); 2.Chronik 24,5f (http://www.bibel-online.net/buch/14.2-chronik/24.html#24,5)
    • für den Tempelopferdienst: Nehemia 10,33f (http://www.bibel-online.net/buch/16.nehemia/10.html#10,33); Matthäus 17,24 (http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/17.html#17,24)
  • Naturalabgaben
    • Erstgeburt: 2.Mose 13,11-16 (http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/13.html#13,11); 4.Mose 3,44-51 (http://www.bibel-online.net/buch/04.4-mose/3.html#3,11)
    • Erstlinge: 2.Mose 23,19 (http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/23.html#23,19); 5.Mose 26,1-11 (http://www.bibel-online.net/buch/05.5-mose/26.html#26,1)
    • Zehnte: 3.Mose 27,30-32 (http://www.bibel-online.net/buch/03.3-mose/27.html#27,30); 5.Mose 14,22-29 (http://www.bibel-online.net/buch/05.5-mose/14.html#14,22); aber auch schon 1.Mose 14,20 (http://www.bibel-online.net/buch/01.1-mose/14.html#14,20); 28,22 (http://www.bibel-online.net/buch/01.1-mose/28.html#28,22); indirekt in Nehemia 12,44 (http://www.bibel-online.net/buch/16.nehemia/12.html#12,44)
Buch-Tipp: Hände weg von Nordkorea! Unglaublich Ich las gerade die Ausführungen einer Rezension, die mich schier wahnsinnig macht. Dies machte sich in den Worten: "gerade weil die Geschichte Koreas nicht mit ideologischen Scheuklappen betrachtet wird. Ein K-Gruppen-mäßiges ermüdendes Loblied auf Kim-Jong Il wird man hier nicht finden" deutlich. Sehr wohl werden die ideologischen...

Christentum

Lukas beschreibt die Kirche in ihren Anfängen als eine Gemeinschaft, die die Gütergemeinschaft pflegt. So sollen nach Apostelgeschichte 2,44f (http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/2.html#2,44);4,32 (http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/4.html#4,32) in der Urgemeinde alle Gläubigen alles gemeinsam besessen haben. Die Habe wurde demnach eingesetzt "je nach dem einer bedürftig war". Für diese zuweilen als "urchristlicher Kommunismus" genannte Gütergemeinschaft sind verschiedene Gründe denkbar:

  • Durch ihre Konversion zu dem Christentum fielen die Gemeindeglieder aus dem jüdischen Hilfesystem heraus und wurden aus dem familiärem Rückhalt ausgeschlossen.
  • Jesus lebte mit seinen Jüngern ein entsprechendes Vorbild.
  • Besitz wurde als Gefahrenquelle für das endzeitliche Heil gesehen (vgl. Matthäus 19,24 (http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/19.html#19,24)).
  • Es gab eine lebendige Erwartung der Wiederkunft Christi, durch die alles Materielle wertlos wurde.

Vermutlich hat es keine volle Gütergemeinschaft gegeben, wohl aber eine ausgeprägte Solidarität untereinander. Dafür sprechen etwa folgende neutestamentliche Belege:

  • Apostelgeschichte 4,32-37 (http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/4.html#4,32): Besitz wird verkauft, wenn Hilfe Not tut
  • Apostelgeschichte 5,1-6 (http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/5.html#5,1): Hananias und Saphira verkaufen ein Gut, verschweigen aber den Erlös
  • 2.Korinther 8,12-16 (http://www.bibel-online.net/buch/47.2-korinther/8.html#8,12): Materieller Ausgleich bei Notlagen
  • Apostelgeschichte 11,29f (http://www.bibel-online.net/buch/44.apostel/11.html#11,30): Antiochia hilft der christlichen Gemeinde zu Jerusalem mit einer Kollekte
  • Römer 15,26 (http://www.bibel-online.net/buch/45.roemer/15.html#15,26): Makedonien und Achaia helfen der Jerusalemer Gemeinde
  • 1.Korinter 16,1 (http://www.bibel-online.net/buch/46.1-korinther/16.html#16,1): Kollekte Korinths Galatiens für Jerusalem=== Die Entwicklung bis zu dem 19. Jahrhundert ===

Die Kirche lebt seit dem 1. Jahrhundert von Schenkungen, Erbschaften und wie oben dargestellt von Kollekten, also Sammlungen unter Gliedern der christlichen Gemeinde. Ab dem 6. Jahrhundert Kirche lässt sich eine Finanzierung durch Bewirtschaftung von Grund und Boden feststellen.

Die Synode von Mâcon (585) wandelt den einst freiwilligen Zehnt in eine allgemeine Pflichtabgabe um.

Ein Einschnitt bedeutet das Wirken von Karl Martell, der von 714 bis 741 fränkischer Hausmeier war. Für die 732 ausgetragene Schlacht gegen die Araber bei Tours gab er Bauern Land aus kirchlichem Besitz als Lehen, wenn sie ihrem Herrn schwergepanzert in den Krieg folgten. Pippin, von 741 bis 768 König, führt den geistlichen Zehnt ein als Ausgleich für die Enteignungen in der Zeit Karl Martells. In dem 10. Jahrhundert wird der seit Karl dem Kahlen (843-877) eingesetzte Zerfall der abendländischen Kultur besonders stark. Viele Adlige erzwingen die Übertragung von Klöstern in privaten Erbbesitz, Laienäbte werden eingesetzt. Ähnliches bewirkt die Wirren in dem 16. Jahrhundert infolge der Reformation. Kirchen und Klöster werden säkularisiert. Weltliche Landesherren bereichern sich daran. Schließlich wird in dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 das "Landesherrliche Kirchenregiment" festgeschrieben: "Wessen Region, dessen Religion". Für etliche Regenten scheint dies ein Freibrief zur persönlichen Bereicherung gewesen zu sein.

Noch weiter führt der 1789 gefasste Beschluss der französischen Nationalversammlung, in der das gesamte Kirchengut zu Nationaleigentum erklärt wurde. Dies wird für den Bereich der heutigen Bundesrepublik Deutschland durch die Abtretung der linksrheinischen Gebiete Deutschlands an Frankreich in dem Jahr 1797 relevant. Schließlich wird 1803 in dem Reichsdeputationshauptschluss die Säkularisation und damit die Enteignung der Kirche beschlossen.

Buch-Tipp: Kirchenaustritt?. Argumente für Unentschlossene Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Kirchenaustritt?. Argumente für Unentschlossene". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert: auf dem Weg zur Kirchensteuer

In der nachnapoleonischen Zeit finanziert sich die Kirche zunächst durch

  • Ertrag aus dem Restvermögen
  • staatliche Leistungen, die auf Grund des landesherrlichen Kirchenregimentes gewährt werden
  • staatliche Ergänzungsverpflichtungen wegen der Säkularisationen.

Im 19. Jahrhundert beginnt die Geldwirtschaft zu dominieren. Damit wird der Zehnte unpraktikabel. So beginnt 1827 die Einführung der Kirchensteuer, nach dem sie 1808 noch in Preussen gescheitert war, weil die Bürger die Erhebung von Kirchensteuer als Eindringen des Staates in die persönlichen Verhältnisse auffassten. Lippe-Detmold ist das erste deutsche Territorium, im sie erhoben wird. Es folgen 1831 Oldenburg, 1835 die preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen durch die rheinisch-westfälische Kirchenordnung, 1838 Sachsen, 1875 Hessen, 1888 Baden, 1892 Bayern und 1905/06 Preußen. Verschiedene Gründe sind für diese Entwicklung genannt worden. Es geht zu dem einen um den Versuch der Landesherrschaften sich aus dem Unterhalt der Kirchen zurück zu ziehen, um so die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Zu dem anderen wird damit argumentiert, dass der Anteil der kirchlich gebundenen Bevölkerung zurück gehe und so eine grundsätzliche allgemeine Finanzierung durch das Ganze des Staates nicht mehr begründbar sei.

1919 wird die Kirchensteuer in der Weimarer Reichsverfassung verankert. In Artikel 137, Absatz 6 heißt es: "Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben." 1939 werden in Österreich, das zu diesem Zeitpunkt wieder zu einem Teil des nun nationalsozialistischen Deutschen Reiches geworden war, Kirchenbeiträge als privatrechtliche Pflichtleistungen geordnet. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernimmt 1949 in seinem Artikel 140 die Weimarer Regelung. Es heißt dort: "Die Bestimmungen die Definition 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.08 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."

Wie errechnet sich die Kirchensteuer ?

In der Regel werden 9 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer bezahlt, allerdings erst ab einem Jahreseinkommen, das bei Ledigen 15 Tausend € brutto beträgt und bei Verheirateten 17.500 € brutto. Für Arbeitslose und Rentner fällt in der Regel keine Kirchensteuer an, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind.

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttolohn von bis zu 1500 € zahlt zu dem Beispiel gar keine Kirchensteuer; bei einem Monatsbruttolohn von 2 Tausend € würden 3,70 € monatlich fällig. Wer monatlich 3 Tausend € brutto verdient, zahlt als Verheirateter 24,86 €, mit einem Kind 14,13 €, mit zwei Kindern 4,87 €.

Exakt besehen ist der Betrag für die Kirchensteuer sogar noch kleiner. Er kann nämlich als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Buch-Tipp: Kombinations-Tabelle Monat /Tag 1993. Monat bis DM 9000,- /Tag bis DM 250,-, 0-3 Kinder. Kirchensteuer - Erläuterungen Eine Beschreibung zum Buch "Kombinations-Tabelle Monat /Tag 1993. Monat bis DM 9000,- /Tag bis DM 250,-, 0-3 Kinder. Kirchensteuer - Erläuterungen" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet....

Zur gegenwärtigen Kirchensteuererhebung in Deutschland

Voraussetzung für Kirchensteuererhebung sind

  1. die Anerkennung einer religiösen Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts
  2. Kirchensteuerbeschlüsse der zuständigen Leitungsgremien (es handelt sich hierbei beispielsweise in der Ev.Kirche im Rheinland um die Presbyterien, in der Protestantischen Landeskirche der Pfalz um die Landessynode)
  3. die Anerkennung der Beschlüsse durch die zuständigen Landesministerien (meist: Finanzministerium).

Heute beträgt die Kirchensteuer in den meisten Kirchen und Bundesländern, die in ihren Kirchensteuergesetzen eine Obergrenze festlegen, 8 Prozent bzw. 9 Prozent von der Einkommensteuer und erbringt je nach Kirche unterschiedlich etwa 63 Prozent bis 80 Prozent der kirchlichen Einnahmen. Davon ist ein Teil â€“ z.B. sind es 2004 in Rheinland-Pfalz 4% â€“ an die Finanzbehörden abzuführen als Betrag für die Dienstleistung der Steuererhebung.

Zur Kirchensteuererhebung sind alle religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland berechtigt. Die evangelischen Freikirchen verzichten bewusst auf dieses Recht, da sie sich lehrmäßig zur Trennung von Kirche und Staat bekennen. Sie finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Mitgliedsbeiträge, die allerdings in der Regel höher sind als die Kirchensteuer. Diese Beiträge können bei den Finanzämtern jedoch als Kirchensteuern und "mildtätige Spenden" geltend gemacht werden.

Derzeit nutzen die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe:

Die Pflicht zur Zahlung an die Kirchensteuer ist an die Zugehörigkeit zu den jeweiligen religiösen Organisationen gebunden und erlischt mit dem formalen Schritt des Kirchenaustritts.

Die Kirchensteuer kann in voller und unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Damit ist die durch die Kirchensteuer verursachte zusätzliche Belastung des Kirchensteuerzahlers bei Spitzenverdienern ca. etwa halb so groß wie der der Kirche zufließende Betrag. Der Staat verzichtete infolge dieser Regelung in 2002 auf 3,58 Mrd. Euro. Bei einem Kirchensteueraufkommen der ev. und kath. Kirche von 8,5 Mrd Euro refinanziert der Staat die Kirchensteuer in der Höhe von ungefähr 40%

Im Jahr 2002 betrug das Kirchensteueraufkommen in Deutschland:

  • Katholische Kirche 4,1 Mrd. Euro
  • Evangelische Kirche 4,3 Mrd. Euro
  • Gesamt 8,4 Mrd. Euro
  • davon von Kirchenmitgliedern getragen: 5,05 Mrd. Euro (60,1%)
  • davon durch Verringerung der Einkommensteuer von allgemeinen Steuergeldern getragen: 3,35 Mrd. Euro (39,9%)
Buch-Tipp: Lohnsteuertabelle 2005 Monat Allgemeine und Besondere Tabelle von 3 EURO bis 5000 EURO Alle Jahre wieder: Monatstabellen für den Lohnsteuerab zug Die amtlichen Lohnsteuertabellen nach § 38c EStG sind zwar seit 2001 per Federstrich abgeschafft. Aber trotz einer Vielzahl preiswerter Lohnabrechnungsprogramme lässt sich mal eher in einem gedruckten Heft nachschlagen, wie sich die Steuerklassen auf ein bestimmtes Gehalt auswirken und...

Verwendung

Die Kirchen benutzen die Kirchensteuereinnahmen nach eigenen Angaben folgendermaßen (gerundet):

  • Katholische Kirche:
    • Personalkosten: ungefähr 60%
    • Sachkosten, Verwaltung: ungefähr 10%
    • Kirchenbauten: ungefähr 10%
    • Schule und Bildung: ungefähr 10%
    • Soziales und Caritatives: ungefähr 10%
  • Evangelische Kirche:
    • Personalkosten: ungefähr 70%
    • Sachkosten, Verwaltung: ungefähr 10%
    • Kirchenbauten: ungefähr 10%
    • Schule, Bildung, Soziales und Caritatives: ungefähr 10%
Buch-Tipp: Monatslohnsteuer-Tabelle mit Solidaritätszuschlag. Monat bis DM 7000,-, 0-2 Kinder. Mit Kirchensteuer und Erläuterungen Das Buch "Monatslohnsteuer-Tabelle mit Solidaritätszuschlag. Monat bis DM 7000,-, 0-2 Kinder. Mit Kirchensteuer und Erläuterungen" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden...

Der Weg der deutschen Freikirchen: Mitgliedsbeitrag als Spende

In Deutschland verzichten die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen zusammengeschlossenen Konfessionen - aber auch andere freikirchliche Gemeinden - auf den finanzamtlichen Einzug von Kirchensteuern. Ihnen ist eine deutliche Unterscheidung zwischen Staat und Kirche wichtig. Die Mitgliedsbeiträge werden als freiwillige Spenden gegeben; sie können wie die Kirchensteuer steuerlich abgesetzt werden. Viele Mitglieder orientieren sich, was die Höhe ihres Beitrags angeht, am biblischen "Zehnten". In manchen Gemeinden wird der biblische Zehnte als verbindliche Regel vorgegeben, wobei allerdings das Gemeindemitglied frei darüber entscheidet, wohin er seinen Zehnten überweist. Er kann damit zu dem Beispiel Bedürftige unterstützen, ein freies Missionswerk fördern oder seinen Beitrag der Organisation "Brot für die Welt" zur Verfügung stellen. In keinem Fall erfolgt seitens der Gemeinde eine Kontrolle dahingehend, ob der Zehnte tatsächlich gegeben wird.

Vgl. dazu zu dem Beispiel den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland [1] (http://www.feg.de/index.php?oid=1074), den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland [2] (http://www.baptisten.org/pdf/FAQ/id-1-pdf.pdf) oder die Evangelisch-methodistische Kirche [3] (http://www.emk.de/fakten/39_408.htm).
Buch-Tipp: Rechtsfragen der Kirchensteuer Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Rechtsfragen der Kirchensteuer". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Diskussion um die Kirchensteuer

In der Bundesrepublik Deutschland kam es 1973 in Folge der "Freiburger Thesen" der FDP zur Diskussion, da dort die Trennung von Staat und Kirche und damit die Ersetzung des staatlichen Kirchensteuereinzugs durch ein kircheneigenes Beitragssystem gefordert wurde. In abgeschwächter Form befinden sich diese Forderungen auch heute noch in dem Programm der FDP. Ähnliche Positionen wurden außerdem von der Partei "Die Grünen" formuliert.

Auch innerkirchlich ist die Kirchensteuer nicht unumstritten. Seit etwa 1980 gibt es Debatten darüber, ob die Anbindung an staatliche Besteuerungsziele sinnvoll und rechtens sei. Zudem wurde und wird über den Sinn einer Steuer diskutiert, die von weniger als 40 Prozent der Kirchenmitglieder entrichtet wird. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Möglichkeit der Erhebung von Kirchgeld zunehmend Bedeutung. Je nach den Landesgesetzen kann es ein in seiner Höhe festes oder variables Kirchgeld geben.

Die Anbindung an das Einkommenssteuerrecht hatte auch verschiedene Nebenwirkungen, zu dem Beispiel wurde bis zu dem Jahr 2003 für Arbeitslose ein rechnerischer Abschlag vom Arbeitslosengeld vorgenommen, allerdings unabhängig davon, ob der Arbeitslose Mitglied einer Kirche war oder nicht. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1.1.2005 soll diese Regelung entfallen.

Nach ihrem 1990 erfolgten Beitritt zur Ev. Kirche in Deutschland forderten die evangelischen Landeskirchen in dem Bereich der früheren DDR auf Grund ihrer Geschichte von den EKD-Gliedkirchen eine größere Distanz zu dem Staat, die teilweise mit der Forderung einherging, die Kirchensteuer abzuschaffen.

Die Erhebung durch die staatlichen Finanzbehörden ist umstritten. Die häufigsten Kritikpunkte sind:

  • Das staatliche Eintreiben einer Steuer für eine weltanschauliche oder religiöse Gruppierung widerspreche der geforderten Neutralität des Staates in weltanschaulichen und religiösen Fragen.
  • Die Erhebung der Kirchen-/Kultussteuer bedeute eine einseitige Unterstützung insbesondere der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche.
  • Die Kirchensteuer und der in dem gesamten steuerlichen und sozialrechtlichen Bereich daraus folgende Verwaltungsaufwand würden durch den von den Kirchen als Entgelt dem Staat überlassenen Anteil nicht gedeckt.

Die Kirchen sind in Deutschland dagegen der Meinung, dass eine beständige Zahlung der Beiträge für vielfältigen Aufgaben unerlässlich sei, und dies am besten durch die staatliche Erhebung gewährleistet sei.

Häufig geäußerte weitere Kritikpunkte an der Kirchensteuer sind

  • Die Kirchensteuer werde aufgrund steuerrechtlicher Privilegien zu 39 Prozent aus Steuergeldern finanziert und stelle damit eine auch in dem offiziellen Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführte Subvention dar.
  • Die Gleichstellung der Kirchensteuer mit Spenden an soziale Einrichtungen sei ungerechtfertigt, da die Kirchen ihren eigenen Angaben zufolge ca. 10 Prozent davon für soziale und caritative Zwecke ausgeben.

Die Diskussion um die Kirchensteuer ist damit ein regelmäßiger Bestandteil der Kirchenkritik.

Buch-Tipp: Streitfall Kirchensteuer Um ausführliche Informationen zum Buch "Streitfall Kirchensteuer" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

siehe auch

Buch-Tipp: Wirtschaftsimperium Kirche. Der mächtigste Konzern Deutschlands Lesenswertes Buch über die wirtschaftliche Seite der Kirche Die Kirche in Deutschland, egal ob katholisch oder evangelisch, steht vor ähnlichen Problemen wie der Sozialstaat: Sie steckt in Finanznöten und kann deshalb barmherzige Wohltaten nicht mehr in dem gleichen Umfang finanzieren wie bisher. Die Berichte über sinkende Kirchensteuereinnahmen...

Weblinks

Zahlen und Fakten

Diskussion und Kritik



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